Böllerschießen in Bayern ist ein althergebrachtes, regional unterschiedlich ausgeübtes Brauchtum.
Entsprechend vielfältig sind die Anlässe, zu denen geböllert werden darf.
Kirchliche Feste, in der Regel sind das:
Ostern, Fronleichnam, Heiliger Abend, Weihnachten, Patronatsfeste (z.B. an den Festtagen der Schutzheiligen Babara, Sebastian und Hubertus).
Das Christkindlschießen – oder auch Christkindl- Anschießen -, ist ein bayrischer Brauch. Er entstand im 14. Jahrhundert und hat sich bis heute in nur leicht veränderter Form erhalten. Mit Hilfe von Schießpulver sollten in der Weihnachtsnacht böse Geister vertrieben werden. Dafür sorgten der Lärm und das Feuer, das durch das Pulver entstand. Anfänglich entzündete man das Pulver direkt, mit der Erfindung der Waffen wurde das Christkindlschießen aber oft auch mit Gewehren oder Pistolen veranstaltet.
Weltliche Feste, in der Regel sind das:
Volkstrauertag, Silvester, Neujahr, Fahnenweihe, Vereinsjubiläum, Eröffnung öffentlicher, gemeindlicher Feste, Aufstellen des Maibaums, Traditionsfeste.
Sonstige Anlässe:
(für Vereinsmitglieder und Personen des öffentlichen Lebens)
- Ehrensalut für kirchliche und weltliche Würdenträger bzw. Persönlichkeiten,
- Runde Geburtstage ab dem 50. von langjährigen, verdienten Vereinsmitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens.
- Empfang von erfolgreichen Teilnehmern an Olympischen Spielen, Europa- und
Weltmeisterschaften ,sowie an den Deutschen Meisterschaften,
- Proklamation der Schützenkönige
- Hochzeit von Vereinsmitgliedern (auch Goldene, Eiserne und Gnadenhochzeit)
- Beerdigung von Vereinsmitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens,
- Auf Anforderung der Kommunen.